Falls nach Beendigung der Berufsbildungsmaßnahme eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, werden die Teilnehmer in den Arbeitsbereich der Werkstatt übernommen. In einem Werkstattvertrag werden die arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisse näher geregelt, das Entgelt über ein leistungs- und arbeitsplatzorientiertes Verfahren ermittelt, die Bildungsziele neu bestimmt und in der Begleitplanung dokumentiert.
Aufgabe des Arbeitsbereichs der Werkstätten ist es, durch geeignete Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Werkstattbeschäftigten zu erhalten und zu erhöhen, sowie die Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Bildungsziele im Arbeitsbereich ergeben sich aus
Die Reflexion und Fortschreibung der individuellen Bildungsziele, des Entgelts und der Zufriedenheit der Menschen mit Beeinträchtigung findet im Arbeitsbereich im Rahmen eines Jahresgesprächs statt, das in der Begleitplanung dokumentiert wird.
Für den Personenkreis der schwerst-mehrfach behinderten Menschen, stellen wir in den Werkstätten ein spezielles Arbeitsangebot ohne Leistungsdruck zur Verfügung.
In den Verpackungsgruppen mit erhöhtem Hilfebedarf wird für diesen Personenkreis ein individuelles Angebot geschaffen, damit die Werkstatt für diesen Personenkreis als Arbeits- und Sozialraum erhalten bleiben kann.
In diese Verpackungsgruppen sollen Personen integriert werden, die den Anforderungen des regulären Arbeitsalltags und Arbeitsprozesses nicht mehr gewachsen sind oder aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihres Verhaltens in einer Arbeitsgruppe nicht adäquat begleitet werden können. Eine Aufnahme in diese Verpackungsgruppen erfolgt unabhängig vom Alter. Die Gemeinschaftsfähigkeit muss gegeben sein.
Ziel der Verpackungsgruppe mit erhöhtem Hilfebedarf ist es, dem Menschen mit schwerer Behinderung eine Möglichkeit zu geben sich in einem seiner Behinderung angemessenen Maß am Arbeitsprozess zu beteiligen, seine Fähigkeiten zu erhalten, angemessenes Sozialverhalten einzuüben, den lebenspraktischen Bereich zu fördern und so einen Verbleib in der Werkstatt zu ermöglichen. Hierzu ist es notwendig, dass bei Bedarf Hilfsvorrichtungen erstellt werden und eine individuelle Begleitung am Arbeitsplatz (z.B. Arbeit in kleinste Teilschritte gliedern) gewährleistet wird. Auch ist für diesen Personenkreis die Teilnahme an den Schulungsangeboten und den arbeitsbegleitenden Angeboten, sowie an den Erholungsfreizeiten zu ermöglichen.
Ein Übergang in andere Arbeitsgruppen ist bei entsprechender Indikation jederzeit möglich und wird durch adäquate berufliche Bildung gefördert.
Um in den Werkstätten die individuellen Bildungsziele der Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsbereich verfolgen zu können, werden eine Vielzahl von verschiedenen Bildungsangeboten bereitgestellt. Die erste und umfassendste Säule der Bildungsmaßnahmen stellt die der täglichen Arbeit vor Ort mit dem Medium Arbeit dar. Dieser berufliche Bereich wird um die jährlichen Unterweisungen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz erweitert.
Um neben der alltäglichen Arbeit und den jährlichen Unterweisungen intensiver auf die individuellen Bildungsziele und Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung entsprechend eingehen zu können, ist das Vorhalten eines breiten und differenzierten Schulungsangebotes von besonderer Bedeutung. Dieses gliedert sich in die Bereiche berufliche Bildung, Persönlichkeitsförderung und Sport und wird sowohl über ein Kurssystem als auch im Rahmen von Einzelmaßnahmen sichergestellt.
Die arbeitsbegleitenden Angebote werden neben der Arbeit und den Schulungsangeboten als zusätzliches Fördermedium eingesetzt. Auch in diesem Bereich soll sichergestellt werden, dass die Werkstattbeschäftigten systematisch geplante und auf ihre individuellen Förder- und Bildungsbedürfnisse entwickelte arbeitsbegleitende Angebote erhalten. Der Bereich der arbeitsbegleitenden Angebote wird über die Bereiche Entlastungsgruppe, Aktionstage und Freizeiten abgedeckt.
Die alltägliche Produktion ermöglicht den Fachkräften eine Vielzahl von fachlichen, sozialen und lebenspraktischen Kompetenzen zu vermitteln. So können neben der Ausübung der eigentlichen Arbeit zum Beispiel auch Konzentration, Ausdauer, Sorgfalt, Geschicklichkeit, Selbständigkeit, Frustrationstoleranz, Wahrnehmungsfähigkeit und Teamfähigkeit gefördert werden. Darüber hinaus kommt der Arbeit in Bezug auf das seelische Wohlbefinden der Werkstattbeschäftigten eine immens wichtige Rolle zu, insbesondere weil:
Alle Werkstätten der Heinrich Kimmle Stiftung verfügen über ein eigenes Schulungsheft, das sich in die Bereiche Berufliche Bildung, Persönlichkeitsförderung und Sport gliedert und sowohl über ein Kurssystem als auch im Rahmen von Einzelmaßnahmen sichergestellt wird. Die Angebote werden sowohl über die Fachkräfte als auch Honorarkräfte durchgeführt.
In dem Bereich der Beruflichen Bildung werden Angebote zur beruflichen Qualifizierung vorgehalten, damit die entsprechenden Kompetenzen auch nach dem Berufsbildungsbereich weiter vermittelt und aufrecht erhalten bleiben.
Berufliche Bildung
Dazu gehören zum Beispiel folgende Schulungen: